Wissenswertes

Hier erfahren Sie wertvolle Hinweise – die Ihnen bares Geld bringen können. Nutzen Sie das Recht auf Ihrer Seite, seien Sie vorbereitet, wenn es zum Unfall gekommen ist.







Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, ist Folgendes zu beachten:

In der Unfallabwicklung kontaktieren Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl und auch eine Werkstatt Ihrer Wahl.

Bevor Sie jedoch Ihr Fahrzeug reparieren lassen, entschließen Sie sich dazu den Unfallschaden mit der Versicherung fiktiv, nach Schadensgutachten, ohne Auszahlung der Mehrwertsteuer, abzurechnen.

Sollten Sie sich nach einiger Zeit doch entschließen Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, dann bringen Sie es in die Werkstatt Ihrer Wahl.

Sie reichen keine Reparaturrechnung bei der Versicherung ein.

Nun ist es ganz wichtig, noch einmal den Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren, um die erfolgte Reparatur bestätigen zu lassen.

Sie benötigen diese Reparaturbestätigung, damit Ihr Fahrzeug bei evtl. weiteren Schäden in der Zukunft als “repariert” eingestuft wird.

Die Kosten für diese Nachbesichtigung trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Sollten Sie diese Nachbesichtigung nicht ausführen lassen und würde an gleicher Stelle später wieder ein Schaden eintreten, ist das Fahrzeug bei der Versicherung noch als beschädigt gemeldet. Hier würden Ihnen Abzüge entstehen oder gar keine Regulierung stattfinden.